Dipl. Ing. (FH) Dirk Schäfer ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden und zertifizierter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden und Gebäudeinstandsetzung (TÜV).

Unsere Dienstleistungen und gutachterliche Beratungen erstellen wir für:

  • Privatpersonen
  • Gerichte
  • Bauträger/Investoren
  • Makler
  • Versicherungen/Banken
  • Architekturbüros
  • Öffentliche Auftraggeber, Städte, Gemeinden, Bund
  • … und jeden, der unsere gutachterliche Tätigkeit benötigt

Verschiedene Formen der Gutachten/Dokumentationen:

  • Protokoll zum Ortstermin
  • Gutachterliche Stellungnahme
  • Gutachten
  • Schadensgutachten
  • Beweissicherungsgutachten/Bauzustandsfeststellung
  • Schiedsgutachten

Der Bestellungstenor „Schäden an Gebäuden“ ist so weitreichend, dass es unmöglich ist, sämtliche Bereiche abschließend aufzulisten.
Im Folgenden haben wir eine kleine Auswahl der häufiger vorkommenden Schäden und Bauteile aufgelistet:
– Abdichtung erdberührter Wände
– Sockelabdichtungen
– Schäden an Estrichen, Putzen
– Schäden im Bereich Wärmeschutz/Schallschutz
– Schimmelschäden/Wasserschäden
– Schäden in Nassräumen
– Außenwände/Fenster/Türen
– Bekleidungen/Fliesen/Tapeten/Naturstein
– Flache und geneigte Dächer
– Beurteilung von Rissen
– etc.

Vor jeder Baumaßnahme sollte eine Beweissicherung der angrenzenden Gebäude und Bauwerke durchgeführt werden. Schon vorher vorhandene Gebäudeschäden werden damit dokumentiert, sodass ungerechtfertigte Schadensersatzforderungen abgewendet werden können. Insbesondere vor Abbruchmaßnahmen, innerörtlichen Kanal- und Straßenbauarbeiten sowie allgemein vor erschütterungsintensiven Arbeiten ist die Zustandserfassung von Gebäuden zur Beweissicherung häufig unverzichtbar.
Ein Beweissicherungsgutachten bietet:
– eine Dokumentation des Ist-Zustandes von Bestandsobjekten vor Beginn der Baumaßnahme.
– eine Dokumentation von bereits vorhandenen Schäden am Gebäude und den Außenanlagen.
– eine Begutachtung der im Vorfeld dokumentierten Schäden und deren Veränderungen, während und nach Abschluss der Baumaßnahme.
– die Erfassung von neu entstandenen Schäden.
Langwierige Streitigkeiten werden dadurch vermieden und Kosten gespart.

Ihr Objekt ist fast fertig und Sie wollen bei der Abnahme sachverständige Begleitung? Eine gute Idee – sachkundige Beurteilung vom Experten erspart Ihnen eventuell späteren Ärger. Diese Leistungen erbringen wir in Form einer Abnahme-Begleitung.
Wird ein neu errichtetes Bauwerk dem Eigentümer übergeben bzw. ist eine größere Sanierungsmaßnahme fertig gestellt, so ist es wichtig, dass eine förmliche Bauabnahme stattfindet. Hier wird festgestellt, ob der Unternehmer seine Leistung vollständig, gemäß dem Auftrag (in der Regel die Baubeschreibung), gemäß den gültigen gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln am Bau erbracht hat.
Die Abnahme ist hier wichtig, da sich nach erfolgter Bauabnahme die Beweislast umkehrt. Das bedeutet, dass vor Abnahme der Unternehmer beweisen muss, dass seine Arbeit korrekt ist und nach der Abnahme der Bauherr bzw. Käufer beweisen muss, dass der Unternehmer nicht korrekt gearbeitet hat. Hier liegt natürlich das größere Problem immer auf der Seite des Beweispflichtigen.
Auch die Begutachtung bzw. Abnahme von Gemeinschaftseigentum und/oder Sondereigentum bei Wohnungseigentümergemeinschaften gehört zu unseren Leistungen.

Sie haben sich entschlossen, ein Haus, eine Wohnung oder ein Gewerbeobjekt zu kaufen, und endlich das richtige Objekt gefunden? Bevor Sie weitere Schritte einleiten, sollten Sie sich über mögliche Risiken und den Zustand der Immobilie genau informieren.
Wir unterstützen Sie bei der Beurteilung gebrauchter Immobilien – ob privat oder gewerblich.
Argumente für oder gegen den Kauf einer gebrauchten Immobilie müssen immer sachlich abgewogen und neutral bewertet werden. Die Beratung durch unabhängige Fachleute minimiert das Risiko unvorhergesehener Kosten, die für den „Laien“ nicht immer sofort erkennbar sind. Wir als Bausachverständige unterstützen Sie gerne!

Der Bereich der Betontechnologie erstreckt sich vom Frischbeton bis zum Festbeton.

Frischbeton
Der „Betontechnologe“ oder „Betoningenieur“ als Inhaber des „E-Scheins“ (erweiterte betontechnologische Kenntnisse gemäß DIN 1045-3 07/2001) kann schon in der Planungsphase eines Bauvorhabens beratend zur Seite stehen. Hier werden grundlegende Entscheidungen für die spätere Bauausführung getroffen.
Insbesondere kann die Betonrezeptur optimal auf die gestellten Erfordernisse angepasst und optimiert werden. Dies ist insbesondere bei Sichtbeton, Massenbeton oder anderen Sonderbetonen wie z.B. durchgefärbtem Beton wichtig.

Festbeton
Auch hier kann der Betontechnologe zu Rate gezogen werden, wenn Zweifel an den Festbetonkennwerten bestehen. Dies ist z.B. der Fall, wenn eine vereinbarte Sichtbetonklasse nicht eingehalten wurde, oder Zweifel an der Druckfestigkeit, Wasserundurchlässigkeit oder der Abreißfestigkeit der Betonoberfläche bestehen.
Durch langjährige Tätigkeit als Prüfstellenleiter steht Ihnen Herr Dipl.-Ing. Dirk Schäfer als Betontechnologe und Inhaber des „E-Scheins“ mit seiner Erfahrung zur Verfügung. Die betontechologischen Kenntnisse werden auch durch eine VDB – Mitgliedschaft (Verein deutscher Betoningenieure) und damit verbundene regelmäßige Veranstaltungen ständig aktualisiert.

Betoninstandsetzung ist immer dann erforderlich, wenn Bauteile oder Bauwerke aus Beton und Stahlbeton aufgrund ihrer Herstellung, Nutzung oder Exposition gegenüber betonschädigenden Medien in ihrer visuellen Erscheinung oder Funktion beeinträchtigt sind.
Der Bereich der Betoninstandsetzung nimmt in den letzten Jahren einen immer größeren Stellenwert ein. Die vielfach in den 60-iger bis 90-iger Jahren erstellten Betonbauwerke erreichen immer häufiger das Ende ihrer technische Lebensdauer. Angefangen mit erkennbaren „Rostfahnen“ an Betonoberflächen bis zu völligem Querschnittsverlust der im Beton eingebetteten Bewehrung werden viele Schadensbilder festgestellt.
Die Betoninstandsetzung beschreibt Technologien zur Wiederherstellung bzw. Verlängerung der Dauerhaftigkeit von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton. Die Besonderheiten der Betoninstandsetzung stellen im Regelfall höhere Anforderungen an das Fachwissen und die speziellen Materialkenntnisse der Planenden und Ausführenden als vergleichbare Tätigkeiten im Neubau.
Eine beratende Tätigkeit im Bereich der Betoninstandsetzung bis zur Entwicklung eines Instandsetzungskonzeptes wird durch uns angeboten. Weitere planerische Tätigkeiten im Bereich der Betoninstandsetzung bieten wir nicht an.

Ein Haus sollte bei einer energetischen Sanierung immer als Ganzes betrachtet werden, um Bauschäden zu vermeiden und um zu erkennen, welche Maßnahmen das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis haben. Viele Maßnahmen sind kombinierbar; es empfiehlt sich, vor Beginn einer energetischen Sanierung einen Bauphysiker hinzuzuziehen, um für das jeweilige Gebäude ein optimales Maßnahmenbündel zu finden. Auch diese Maßnahme kann durch unsere Mitarbeiterin, als staatlich anerkannte Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz, durchgeführt werden.
Der seit 2008 für die meisten Gebäudetypen bei Verkauf und Neuvermietung vorgeschriebene EnEV-Energieausweis (Gebäudeenergiepass) kann eine hilfreiche Entscheidungsgrundlage für eine energetische Sanierung sein.

Beim Thema Wohnflächenberechnung tauchen immer wieder Unklarheiten auf. So existieren derzeit mehrere gültige Berechnungsmethoden, die teilweise erheblich voneinander abweichende Ergebnisse liefern. Abhängig von der Berechnungsmethode werden etwa bestimmte Flächen, beispielsweise unter Dachschrägen, nur anteilig oder auch gar nicht zur Wohnfläche gezählt. Gesetzlich geregelt ist die anzuwendende Flächenberechnungsmethode nur für öffentlich geförderten Wohnraum. Im Streitfall berufen sich Gerichte in der Regel auf die seit 2004 geltende Wohnflächenverordnung.
Die Wohnfläche wird definiert als Summe aller anrechenbaren Grundflächen der Räume, die zu einer Wohnung gehören. Das Problem bei dieser Definition liegt in dem Wort „anrechenbar“, denn nicht immer geht die gesamte Grundfläche einer Wohnung in die Wohnfläche ein. Insbesondere bei Wohnungen mit Dachschrägen kann die Grundfläche deutlich von der Wohnfläche abweichen, da auch der Abstand zwischen Boden und Decke für die Berechnung von Bedeutung ist. Zudem gehen außerhalb der Wohnung liegende Flächen wie Terrassen teilweise in die Berechnung der Wohnfläche ein.
Gerne führen wir für Sie eine rechtssichere Wohnflächenberechnung durch.

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